Energieausweis-Rechner: Verbrauchswert und Effizienzklasse überschlagen
Kennwert des Verbrauchsausweises = mittlerer Jahresverbrauch der letzten drei Jahre in kWh × Klimafaktor / Gebäudenutzfläche (1,2 × Wohnfläche). Ein Haus mit 140 m² und 18.500 kWh Gas kommt bei Klimafaktor 1,10 auf rund 121 kWh/m²a, das ist Klasse D – der Durchschnitt des Bestands. Die Klassen nach GEG Anlage 10 reichen von A+ (unter 30) bis H (über 250 kWh/m²a).
Energieausweis-Wert überschlagen
Verbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre eintragen, optional einen zweiten Energieträger.
Überschlag: Die Klimafaktor-Bereinigung ist vereinfacht (amtlich: monatliche Faktoren des DWD je Postleitzahl, nur auf den Heizanteil). Der Verbrauchsausweis darf nur von ausstellungsberechtigten Personen nach GEG § 88 erstellt und muss beim DIBt registriert werden.
Wie wird gerechnet?
Der Verbrauchsausweis nach GEG § 82 nutzt den gemessenen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen. Verbräuche in Litern, Kilogramm oder Raummetern werden über den Heizwert in Kilowattstunden umgerechnet (Heizöl 10 kWh/l, Pellets 4,8 kWh/kg, Scheitholz rund 1.900 kWh je Raummeter Buche). Bei mehreren Energieträgern werden die Mittelwerte addiert.
Der Verbrauch wird mit dem Klimafaktor auf ein Normjahr umgerechnet und durch die Gebäudenutzfläche AN geteilt, die bei Ein- und Zweifamilienhäusern vereinfacht aus der Wohnfläche abgeleitet wird (Faktor 1,2, mit beheiztem Keller 1,35). Fehlt das Warmwasser im Verbrauch, kommen 20 kWh/m²a hinzu. Das Ergebnis ist der Endenergieverbrauch in kWh je m² und Jahr, der auf der Skala des Ausweises die Effizienzklasse bestimmt. Leerstand über längere Zeit wird im amtlichen Verfahren zusätzlich korrigiert.
Beispiel: Doppelhaushälfte in Viernheim, 140 m², Gasheizung
Verbrauch 2023: 19.500 kWh, 2024: 17.800 kWh, 2025: 18.400 kWh, Mittel 18.567 kWh. Warmwasser läuft über die Gastherme, kein beheizter Keller: AN = 168 m². Klimafaktor 1,10: 18.567 × 1,10 / 168 = 121,6 kWh/m²a. Das ist Klasse D (100 bis unter 130). Würde das Warmwasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer laufen, kämen 20 kWh/m²a hinzu: 141,6 kWh/m²a, Klasse E. Nach Dämmung der obersten Geschossdecke und Fenstertausch sinkt der Gasverbrauch erfahrungsgemäß um 25 bis 30 %, das Haus rutscht in Klasse C.
Effizienzklassen nach GEG Anlage 10
| Klasse | Endenergie kWh/m²a | Typische Gebäude |
|---|---|---|
| A+ | unter 30 | Passivhaus, Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe |
| A | 30 bis unter 50 | Neubau ab 2016, Effizienzhaus 55 |
| B | 50 bis unter 75 | Neubau 2002–2015, gut sanierter Altbau |
| C | 75 bis unter 100 | Bauten nach WSchV 95, teilsanierte 80er |
| D | 100 bis unter 130 | Durchschnitt des Bestands, Bauten 1978–1994 |
| E | 130 bis unter 160 | Bauten der 70er mit ersten Einzelmaßnahmen |
| F | 160 bis unter 200 | Unsanierte Bauten 1960–1977 |
| G | 200 bis unter 250 | Unsanierte Bauten vor 1960, Ölheizung |
| H | ab 250 | Ungedämmte Gründerzeit- und Fachwerkhäuser |
Der Bedarfsausweis nutzt dieselbe Skala, jedoch mit dem rechnerischen Endenergiebedarf. Beide Varianten erstelle ich als Energieausweis mit DIBt-Registrierung; welche zulässig ist, hängt vom Baujahr ab. Liegt das Haus in Klasse E oder schlechter, ist die geförderte Energieberatung der sinnvolle nächste Schritt, um die Reihenfolge der Maßnahmen und die Förderung zu klären. Was die einzelnen Bauteile leisten, zeigt der U-Wert-Rechner.
Häufige Fragen zum Energieausweis
Welche Effizienzklasse hat mein Haus?
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Was ist die Gebäudenutzfläche A<sub>N</sub>?
Was macht der Klimafaktor?
Warum wird eine Warmwasser-Pauschale addiert?
Kann ich den Energieausweis selbst ausstellen?
Grenzen der Berechnung
- Der Klimafaktor wird vereinfacht als ein Wert auf den gesamten Verbrauch angewendet. Amtlich gelten monatliche DWD-Faktoren je Postleitzahl, nur auf den Heizanteil, mit Warmwasserabzug.
- Leerstandskorrekturen, Nutzungsänderungen und Anbauten innerhalb des Dreijahreszeitraums sind nicht berücksichtigt.
- Die Gebäudenutzfläche wird pauschal aus der Wohnfläche abgeleitet; bei Mehrfamilienhäusern gilt die Berechnung nach DIN V 18599 bzw. die Flächenermittlung aus den Bauunterlagen.
- Der Primärenergieverbrauch und die Treibhausgasemissionen des Ausweises (GEG Anlage 9) werden hier nicht berechnet.
- Das Ergebnis ist eine Orientierung. Der Energieausweis wird ausschließlich von ausstellungsberechtigten Personen erstellt.
Quellen
- Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024): § 79–88 Energieausweise, § 82 Verbrauchsausweis und Warmwasserpauschale, Anlage 10 Effizienzklassen, Anlage 9 Emissionsfaktoren.
- Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (BMWK/BMWSB), Verfahren zur Ermittlung der Gebäudenutzfläche.
- Deutscher Wetterdienst (DWD): Klimafaktoren für Energieverbrauchsausweise nach GEG.
- Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Registrierstelle für Energieausweise.
- Heizwerte nach DIN 18599-1 bzw. Angaben des Deutschen Pelletinstituts und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.