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Energieausweis-Rechner: Verbrauchswert und Effizienzklasse überschlagen

Kennwert des Verbrauchsausweises = mittlerer Jahresverbrauch der letzten drei Jahre in kWh × Klimafaktor / Gebäudenutzfläche (1,2 × Wohnfläche). Ein Haus mit 140 m² und 18.500 kWh Gas kommt bei Klimafaktor 1,10 auf rund 121 kWh/m²a, das ist Klasse D – der Durchschnitt des Bestands. Die Klassen nach GEG Anlage 10 reichen von A+ (unter 30) bis H (über 250 kWh/m²a).

Energieausweis-Wert überschlagen

Verbrauch der letzten drei Abrechnungsjahre eintragen, optional einen zweiten Energieträger.

Vereinfacht
Energieträger 1
Energieträger 2 (optional)
– Endenergieverbrauch je m² Gebäudenutzfläche und Jahr
– Effizienzklasse nach GEG Anlage 10
– Mittlerer Jahresverbrauch (Endenergie, alle Träger)
A+
A
B
C
D
E
F
G
H
< 30
< 50
< 75
< 100
< 130
< 160
< 200
< 250
> 250

Überschlag: Die Klimafaktor-Bereinigung ist vereinfacht (amtlich: monatliche Faktoren des DWD je Postleitzahl, nur auf den Heizanteil). Der Verbrauchsausweis darf nur von ausstellungsberechtigten Personen nach GEG § 88 erstellt und muss beim DIBt registriert werden.

Wie wird gerechnet?

Der Verbrauchsausweis nach GEG § 82 nutzt den gemessenen Energieverbrauch für Heizung und Warmwasser aus drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen. Verbräuche in Litern, Kilogramm oder Raummetern werden über den Heizwert in Kilowattstunden umgerechnet (Heizöl 10 kWh/l, Pellets 4,8 kWh/kg, Scheitholz rund 1.900 kWh je Raummeter Buche). Bei mehreren Energieträgern werden die Mittelwerte addiert.

Der Verbrauch wird mit dem Klimafaktor auf ein Normjahr umgerechnet und durch die Gebäudenutzfläche AN geteilt, die bei Ein- und Zweifamilienhäusern vereinfacht aus der Wohnfläche abgeleitet wird (Faktor 1,2, mit beheiztem Keller 1,35). Fehlt das Warmwasser im Verbrauch, kommen 20 kWh/m²a hinzu. Das Ergebnis ist der Endenergieverbrauch in kWh je m² und Jahr, der auf der Skala des Ausweises die Effizienzklasse bestimmt. Leerstand über längere Zeit wird im amtlichen Verfahren zusätzlich korrigiert.

Beispiel: Doppelhaushälfte in Viernheim, 140 m², Gasheizung

Verbrauch 2023: 19.500 kWh, 2024: 17.800 kWh, 2025: 18.400 kWh, Mittel 18.567 kWh. Warmwasser läuft über die Gastherme, kein beheizter Keller: AN = 168 m². Klimafaktor 1,10: 18.567 × 1,10 / 168 = 121,6 kWh/m²a. Das ist Klasse D (100 bis unter 130). Würde das Warmwasser über einen elektrischen Durchlauferhitzer laufen, kämen 20 kWh/m²a hinzu: 141,6 kWh/m²a, Klasse E. Nach Dämmung der obersten Geschossdecke und Fenstertausch sinkt der Gasverbrauch erfahrungsgemäß um 25 bis 30 %, das Haus rutscht in Klasse C.

Effizienzklassen nach GEG Anlage 10

Klasse Endenergie kWh/m²a Typische Gebäude
A+unter 30Passivhaus, Effizienzhaus 40 mit Wärmepumpe
A30 bis unter 50Neubau ab 2016, Effizienzhaus 55
B50 bis unter 75Neubau 2002–2015, gut sanierter Altbau
C75 bis unter 100Bauten nach WSchV 95, teilsanierte 80er
D100 bis unter 130Durchschnitt des Bestands, Bauten 1978–1994
E130 bis unter 160Bauten der 70er mit ersten Einzelmaßnahmen
F160 bis unter 200Unsanierte Bauten 1960–1977
G200 bis unter 250Unsanierte Bauten vor 1960, Ölheizung
Hab 250Ungedämmte Gründerzeit- und Fachwerkhäuser

Der Bedarfsausweis nutzt dieselbe Skala, jedoch mit dem rechnerischen Endenergiebedarf. Beide Varianten erstelle ich als Energieausweis mit DIBt-Registrierung; welche zulässig ist, hängt vom Baujahr ab. Liegt das Haus in Klasse E oder schlechter, ist die geförderte Energieberatung der sinnvolle nächste Schritt, um die Reihenfolge der Maßnahmen und die Förderung zu klären. Was die einzelnen Bauteile leisten, zeigt der U-Wert-Rechner.

Häufige Fragen zum Energieausweis

Welche Effizienzklasse hat mein Haus?
Nach GEG Anlage 10 gilt für den Endenergieverbrauch: A+ unter 30 kWh/m²a, A unter 50, B unter 75, C unter 100, D unter 130, E unter 160, F unter 200, G unter 250 und H ab 250 kWh/m²a. Ein typisches Einfamilienhaus der 1970er Jahre ohne Dämmung liegt bei 180 bis 250 (F bis G), ein Haus nach EnEV 2002 bei 80 bis 110 (C bis D), ein Neubau mit Wärmepumpe unter 40 (A+ bis A).
Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis?
Der Verbrauchsausweis beruht auf dem gemessenen Verbrauch der letzten drei Jahre und ist für Wohngebäude mit mindestens fünf Wohnungen oder mit Bauantrag ab 1. November 1977 zulässig. Für kleinere Gebäude mit Bauantrag vor November 1977, die nicht mindestens die Wärmeschutzverordnung 1977 erfüllen, ist der Bedarfsausweis Pflicht (GEG § 80). Der Bedarfsausweis rechnet das Gebäude unabhängig vom Nutzerverhalten durch.
Was ist die Gebäudenutzfläche A<sub>N</sub>?
Der Energieausweis bezieht den Verbrauch nicht auf die Wohnfläche, sondern auf die Gebäudenutzfläche nach GEG. Für Wohngebäude mit bis zu zwei Wohnungen gilt vereinfacht AN = 1,2 × Wohnfläche, bei beheiztem Keller 1,35 × Wohnfläche. Deshalb ist der Wert im Ausweis rund 17 % niedriger als der Verbrauch je Quadratmeter Wohnfläche.
Was macht der Klimafaktor?
Der Verbrauch wird auf ein durchschnittliches Klima am Referenzstandort Potsdam umgerechnet, damit milde und kalte Jahre vergleichbar sind. Der Deutsche Wetterdienst veröffentlicht dafür monatliche Klimafaktoren je Postleitzahl. In den milden Jahren 2023 bis 2025 lagen sie an der Bergstraße meist zwischen 1,10 und 1,20, das heißt, der Ausweiswert fällt höher aus als der gemessene Verbrauch. Der Rechner verwendet einen einzigen Faktor auf den gesamten Verbrauch – amtlich wird nur der Heizanteil bereinigt.
Warum wird eine Warmwasser-Pauschale addiert?
Wenn das Warmwasser nicht über die Heizung, sondern über Durchlauferhitzer oder Boiler erzeugt wird, fehlt dieser Anteil im Heizverbrauch. GEG § 82 sieht dafür eine Pauschale von 20 kWh je m² Gebäudenutzfläche und Jahr vor, die dem Verbrauch zugeschlagen wird.
Kann ich den Energieausweis selbst ausstellen?
Nein. Ausstellen dürfen nur Personen mit Ausstellungsberechtigung nach GEG § 88, zum Beispiel Energieberater, Architekten oder Handwerksmeister mit Zusatzqualifikation. Der Ausweis erhält eine Registriernummer des DIBt und gilt zehn Jahre. Er ist bei Verkauf, Vermietung und Verpachtung vorzulegen; die Effizienzklasse muss bereits in der Immobilienanzeige stehen.

Grenzen der Berechnung

  • Der Klimafaktor wird vereinfacht als ein Wert auf den gesamten Verbrauch angewendet. Amtlich gelten monatliche DWD-Faktoren je Postleitzahl, nur auf den Heizanteil, mit Warmwasserabzug.
  • Leerstandskorrekturen, Nutzungsänderungen und Anbauten innerhalb des Dreijahreszeitraums sind nicht berücksichtigt.
  • Die Gebäudenutzfläche wird pauschal aus der Wohnfläche abgeleitet; bei Mehrfamilienhäusern gilt die Berechnung nach DIN V 18599 bzw. die Flächenermittlung aus den Bauunterlagen.
  • Der Primärenergieverbrauch und die Treibhausgasemissionen des Ausweises (GEG Anlage 9) werden hier nicht berechnet.
  • Das Ergebnis ist eine Orientierung. Der Energieausweis wird ausschließlich von ausstellungsberechtigten Personen erstellt.

Quellen

  • Gebäudeenergiegesetz (GEG 2024): § 79–88 Energieausweise, § 82 Verbrauchsausweis und Warmwasserpauschale, Anlage 10 Effizienzklassen, Anlage 9 Emissionsfaktoren.
  • Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand (BMWK/BMWSB), Verfahren zur Ermittlung der Gebäudenutzfläche.
  • Deutscher Wetterdienst (DWD): Klimafaktoren für Energieverbrauchsausweise nach GEG.
  • Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Registrierstelle für Energieausweise.
  • Heizwerte nach DIN 18599-1 bzw. Angaben des Deutschen Pelletinstituts und der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe.