Sanierungskosten-Rechner: Investition, Förderung und Eigenanteil
Sanierungskosten = Menge × Richtpreis je Maßnahme, Förderung = förderfähige Kosten × BEG-Satz. Fassade, Fenster und Wärmepumpe an einem Einfamilienhaus kosten 2026 rund 70.000 € brutto; mit 20 % BEG-Zuschuss auf die Hülle und 46 % auf die Heizung bleiben rund 49.000 € Eigenanteil. Der Rechner nutzt die Fördersätze der BEG-EM-Richtlinie vom 17.07.2026.
Sanierungskosten und Förderung berechnen
Maßnahmen ankreuzen, Menge und Richtpreis anpassen. Preise Stand 2026, brutto.
Haushalte mit Kindern: Einkommensgrenze je 10.000 € höher.
Förderlogik BEG EM (Richtlinie vom 17.07.2026): Gebäudehülle 15 % Zuschuss (BAFA) plus 5 % iSFP-Bonus, förderfähige Ausgaben höchstens 30.000 € je Wohneinheit und Jahr, mit iSFP 60.000 €. Heizungstausch (KfW): 30 % Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus 16 %, Einkommensbonus bis 40 %, zusammen höchstens 70 % (80 % in der untersten Einkommensstufe), förderfähige Kosten höchstens 28.000 € für die erste, 15.000 € für die 2. bis 6. Wohneinheit. Photovoltaik wird über den Steuersatz von 0 % und die Einspeisevergütung, nicht über die BEG gefördert.
Wie wird gerechnet?
Für jede angekreuzte Maßnahme wird Menge × Preis gebildet. Die Richtpreise sind Mittelwerte aus Marktübersichten des Jahres 2026 inklusive Montage, Gerüst und Entsorgung, brutto. Die Förderung folgt der Systematik der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM): Maßnahmen an der Gebäudehülle laufen über das BAFA mit 15 % Zuschuss, plus 5 % iSFP-Bonus, wenn die Maßnahme in einem individuellen Sanierungsfahrplan enthalten ist. Die förderfähigen Ausgaben sind je Wohneinheit und Jahr auf 30.000 € begrenzt, mit iSFP auf 60.000 €.
Der Heizungstausch läuft über die KfW. Zur Grundförderung von 30 % kommen der Klimageschwindigkeitsbonus (16 % für selbstnutzende Eigentümer, die eine funktionierende Öl-, Gas- oder Kohleheizung ersetzen) und der Einkommensbonus (10 bis 40 %, gestaffelt nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen). Die Summe ist auf 70 % gedeckelt, in der untersten Einkommensstufe auf 80 %. Förderfähig sind höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit, 15.000 € für die zweite bis sechste und 8.000 € ab der siebten. Photovoltaik erhält keinen BEG-Zuschuss; hier wirkt der Umsatzsteuersatz von 0 %, der in den Richtpreisen bereits enthalten ist.
Beispiel: Einfamilienhaus, Baujahr 1975, 140 m²
Geplant sind 150 m² Fassadendämmung zu 180 €/m² (27.000 €), 12 Fenster zu 900 € (10.800 €) und eine Luft-Wasser-Wärmepumpe für 32.000 €. Investition brutto: 69.800 €. Die Hüllmaßnahmen (37.800 €) liegen unter dem iSFP-Deckel von 60.000 € und erhalten 20 %, also 7.560 €. Die Wärmepumpe ist auf 28.000 € förderfähige Kosten begrenzt; bei 30 % + 16 % = 46 % ergibt das 12.880 €. Zuschuss gesamt 20.440 €, Eigenanteil 49.360 €, Förderquote 29 %. Mit Einkommensbonus 30 % stiege die Heizungsquote auf 70 % (19.600 €), der Eigenanteil sänke auf rund 42.600 €.
Richtpreise 2026 im Überblick
| Maßnahme | Richtpreis 2026 | Förderung BEG EM | Deckel je WE |
|---|---|---|---|
| Fassadendämmung WDVS, 14–16 cm | 130–250 €/m² | 15 % + 5 % iSFP (BAFA) | 30.000 / 60.000 € |
| Dachdämmung Zwischensparren | 70–120 €/m² | 15 % + 5 % iSFP | 30.000 / 60.000 € |
| Dachdämmung Aufsparren inkl. Neueindeckung | 150–250 €/m² | 15 % + 5 % iSFP | 30.000 / 60.000 € |
| Kellerdeckendämmung von unten | 30–80 €/m² | 15 % + 5 % iSFP | 30.000 / 60.000 € |
| Fenster Kunststoff, 3-fach, ca. 1,3 × 1,3 m | 600–1.400 €/Stück | 15 % + 5 % iSFP | 30.000 / 60.000 € |
| Luft-Wasser-Wärmepumpe inkl. Einbau | 27.000–40.000 € | 30 % + 16 % KGB + 10–40 % EB, max. 70/80 % (KfW) | 28.000 € |
| Photovoltaik ohne Speicher | 1.000–1.500 €/kWp | keine BEG, 0 % MwSt. | – |
Quellen für die Preisspannen sind Marktübersichten von Verbraucherportalen und Handwerksverbänden (Stand 2026) sowie der Photovoltaik-Preisindex des Fraunhofer ISE (Systempreis März 2026: rund 1.015 € je kWp). Regional, insbesondere im Rhein-Neckar-Raum, liegen Handwerkerpreise eher am oberen Rand der Spannen. Welche Maßnahmen zuerst sinnvoll sind und wie die Anträge zu staffeln sind, klärt die Förder- und GEG-Beratung; die Reihenfolge liefert der individuelle Sanierungsfahrplan. Einen Überblick über die Programme gibt der Beitrag BEG-Förderung 2026.
Häufige Fragen zu Sanierungskosten und Förderung
Was kostet eine energetische Sanierung eines Einfamilienhauses?
Wie hoch ist die BEG-Förderung 2026?
Was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?
Bekomme ich Förderung für Photovoltaik?
Warum sind die Richtpreise so breit gefasst?
In welcher Reihenfolge sollte ich sanieren?
Grenzen der Berechnung
- Richtpreise ersetzen keine Angebote. Gerüst, Sonderanschlüsse, Denkmalauflagen und Nebenarbeiten (Fensterbänke, Rollläden, Elektrik) können den Preis deutlich verschieben.
- Die Förderung setzt die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen voraus (z. B. U-Werte, siehe U-Wert-Rechner) und die Antragstellung vor Auftragsvergabe.
- Der Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur für Selbstnutzer und nur beim Ersatz bestimmter Altanlagen; Vermieter erhalten die Grundförderung.
- Einkommensbonus und Deckel werden ab Februar 2027 halbjährlich abgeschmolzen (Bonus −4 Punkte, Deckel −750 €).
- Steuerliche Förderung nach § 35c EStG (20 % über drei Jahre) ist eine Alternative zur BEG, nicht kombinierbar, hier nicht gerechnet.
Quellen
- Richtlinie Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17.07.2026, in Kraft seit 21.07.2026; BAFA und KfW, Merkblätter zu Zuschuss 458 (Heizung) und BEG EM Gebäudehülle.
- Verbraucherzentrale: Heizungsförderung für Bestandsgebäude, Stand August 2026.
- Fraunhofer ISE: Aktuelle Fakten zur Photovoltaik in Deutschland, Systempreise 2026.
- Marktübersichten zu Dämm-, Fenster- und Wärmepumpenpreisen 2026 (Verbraucherportale, Fachverbände).
- Umsatzsteuergesetz § 12 Abs. 3 (Nullsteuersatz für Photovoltaik); EStG § 35c.